Zuschüsse des Bezirk 4

Aufstellung aller zu beantragenden Zuschüsse beim ASM Bezirk 4 MOD

Trachtenbeschaffung:

  • Förderung von 5 % der Anschaffungskosten auch T-Shirts für Jugendgruppen und Vororchester. ( Neu und Ersatzmaterialien, auch Stoffe ).
  • Ausgenommen: Herrenhemden, Damenblusen, Strümpfe und Schuhe.
  • Zur Beantragung sind Kopien der Rechnungen und Kontoauszüge bis 1. Oktober einzureichen an Bezirksleiter oder Bezirksschatzmeister.
  • Zuschüsse für Rechnungen nach dem 1. Oktober können im Folgejahr beantragt werden.

Teilnahme an Wettbewerben:

  • Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 300.- € pro Bezirkskapelle, pro Wettbewerb bei Mittelstufen, Oberstufen, Höchststufenwettbewerb, Überregionale Wettbewerbe, Jugendkapellenwettbewerb, nach Vorlage der Teilnahme
  • Keine Zuschüsse bei Teilnahme an anderen Bezirks oder Landesmusikfesten.

Kammermusik / Solo Duo Wettbewerb:

  • Pro Teilnehmer am ASM Bundesentscheid wird ein Spesenbeitrag von 25,- €
  • Bei Landesentscheidteilnehmer von 50 ,- € bezahlt.

Schwäbisches Jugendblasorchester:

  • Den bezirksangehörigen Teilnehmern des Schwäbischen Jugendblasorchesters werden max. 10 % der Unkosten nach Vorlage der Unterlagen übernommen.

Dirigentenfortbildung:

  • z.B. Probe mit der Kapelle, 200,- € pro Probe für den Dozenten

Bezirksversammlung: die ausrichtende Kapelle erhält 200,- €

Bezirksjugendkonzert: die ausrichtende Kapelle erhält 200,- €, teilnehmende Kapellen 200,- € + 2,- € pro Musiker(in).

Kapellenjubiläum: bei Einladung an den Bezirk zum Festabend oder offiziellen Festveranstaltung 200,- € Notengutschein


Zuschüße beim Bezirksleiter oder Bezirksschatzmeister beantragen.

Die Zuschussregelungen werden jährlich von der Bezirksvorstandschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.

ASM Bezirk 4 Marktoberdorf Stand 10/2018