Zuschüsse des Bezirk 4
Aufstellung aller zu beantragenden Zuschüsse beim ASM Bezirk 4 MOD
Trachtenbeschaffung:
- Förderung von 5 % der Anschaffungskosten auch T-Shirts für Jugendgruppen und Vororchester. ( Neu und Ersatzmaterialien, auch Stoffe ).
- Ausgenommen: Herrenhemden, Damenblusen, Strümpfe und Schuhe.
- Zur Beantragung sind Kopien der Rechnungen und Kontoauszüge bis 1. Oktober einzureichen an Bezirksleiter oder Bezirksschatzmeister.
- Zuschüsse für Rechnungen nach dem 1. Oktober können im Folgejahr beantragt werden.
Teilnahme an Wettbewerben:
- Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 300.- € pro Bezirkskapelle, pro Wettbewerb bei Mittelstufen, Oberstufen, Höchststufenwettbewerb, Überregionale Wettbewerbe, Jugendkapellenwettbewerb, nach Vorlage der Teilnahme
- Keine Zuschüsse bei Teilnahme an anderen Bezirks oder Landesmusikfesten.
Kammermusik / Solo Duo Wettbewerb:
- Pro Teilnehmer am ASM Bundesentscheid wird ein Spesenbeitrag von 25,- €
- Bei Landesentscheidteilnehmer von 50 ,- € bezahlt.
Schwäbisches Jugendblasorchester:
- Den bezirksangehörigen Teilnehmern des Schwäbischen Jugendblasorchesters werden max. 10 % der Unkosten nach Vorlage der Unterlagen übernommen.
Dirigentenfortbildung:
- z.B. Probe mit der Kapelle, 200,- € pro Probe für den Dozenten
Bezirksversammlung: die ausrichtende Kapelle erhält 200,- €
Bezirksjugendkonzert: die ausrichtende Kapelle erhält 200,- €, teilnehmende Kapellen 200,- € + 2,- € pro Musiker(in).
Kapellenjubiläum: bei Einladung an den Bezirk zum Festabend oder offiziellen Festveranstaltung 200,- € Notengutschein
Zuschüße beim Bezirksleiter oder Bezirksschatzmeister beantragen.
Die Zuschussregelungen werden jährlich von der Bezirksvorstandschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.
ASM Bezirk 4 Marktoberdorf Stand 10/2018